Folgende Verpackungen sind zugelassen, wenn die allgemeinen Vorschriften der Abschnitte 4.1.1 und 4.1.3 erfllt sind:

Fsser (1A1, 1A2, 1B1, 1B2, 1N1, 1N2, 1H1, 1H2, 1D, 1G)
Kisten (4A, 4B, 4N, 4C1, 4C2, 4D, 4F, 4G, 4H2)

Die Auenverpackungen mssen die Prfanforderungen fr die Verpackungsgruppe II erfllen.

Die Gegenstnde mssen einzeln verpackt und durch Unterteilungen, Trennwnde, Innenverpackungen oder Polstermaterial voneinander getrennt sein, um unter normalen Befrderungsbedingungen eine unbeabsichtigte Auslsung zu verhindern.

Hchste Nettomasse: 75 kg